06-10-2011, 10:21
Auf jeden Fall immer wieder, schon während der Verhandlung betonen, dass Du in Berufung gehst und alles andere als einen Freispruch nicht akzeptieren wirst.
Dich auch nicht auf einen Vergleich einlassen. Auch wenn Dir der Richter dazu rät.
Ein Vergleich bedeutet, dass für den fraglichen Zeitpunkt gepfändet werden darf, da du ja nicht frei gesprochen wurdest.
lg
Camper
Dich auch nicht auf einen Vergleich einlassen. Auch wenn Dir der Richter dazu rät.
Ein Vergleich bedeutet, dass für den fraglichen Zeitpunkt gepfändet werden darf, da du ja nicht frei gesprochen wurdest.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.