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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#1
Hallo @all:

Ich wurde von Vatersein.de hier hin verwiesen weil es hier wohl mehr Experten in Bezug auf internationales Recht gibt und mein Fall etwas speziell ist.

Ich lebe jetzt seit dem 22.07.11 mit meinen Sohn (6) auf den kanarischen Inseln. Die Abmeldung in DE erfolgte am 15.07. zum 01.07.) Der Umzug ist mit Zustimmung der Mutter erfolgt, wir haben eine Elternvereinbarung gemacht in der ich die Kosten für den Umgang (Flug) komplett übernehme. Dieser hat alle 4-6 Wochen statt zu finden. Dies ist bisher auch zwei mal geschehen, der nächste Termin steht jetzt an. In den Weihnachtsferien ist zudem geplant das der Kurze zwei Wochen bei seiner Mutter Urlaub macht.

Leider habe ich vergessen in die Elternvereinbarung zu schreiben das ich nicht plane so schnell nach DE zurück zu kommen, was mir u.a. auch vorgeworfen wird. Dazu unten mehr.

Mein Sohn lebt seit dem elften Lebensmonat mit mir alleine und seit Januar 2009 habe ich das ABR. Das Jugendamt und der Verfahrenspfleger wollten sogar das ich das ASR bekomme, allerdings war die Richterin der Meinung das wir unsere Streitigkeiten aushalten müssten (das nur am Rande).

Wie dem auch sei, ich habe ich nun ein Schreiben des AG bekommen und den Antrag der Mutter auf Übertragung des ABR.

Im kurzen geht es um folgende Vorwürfe:

- ich würde den Umgang zwischen ihr und dem kleinen verbieten und würde kein Skype zur Verfügung stellen
(die beiden telefonieren mehrmals die Woche, meist du ruft sie an weil mein Sohn einfach nicht dran denkt oder keine Lust hat.)

- ich hätte angeblich immer gesagt das ich nur für 6 Monate nach TF gehen würde.
(Tatsache ist das ich immer gesagt habe, ich gehe erst einmal für ein halbes Jahr und schaue wir der Kurze klar kommt.)

- angeblich würde er am Telefon immer weinen und nach DE zurück wollen
(ist mir neu gewesen)

- Er besucht eine spanische Privatschule und keine deutsche.
(macht es nicht sinn auf eine spanische Schule zu gehen um die sprache schneller zu lernen zumal er deutsche Mitschüler hat?)

- er wäre total verunsichert und würde mit Angst zur Schule gehen
(wenn ich ihn frage, findet er die Schule immer toll und geht gerne hin)

- Jugendamt würde einer Übertragung des ABR positiv sehen.
(hmm, vielleicht sollten die sich erst einmal meine Seite anhören, meine Telefonnummer ist meiner Ex ja bekannt)

So, das in Kürze zu dem jetzigen Stand, die Flüge, Eilternvereinbarung etc. hat Sie natürlich verschwiegen (wenn wundert´s)

Meine erste Frage ist jetzt aber erst einmal ob überhaupt das Gericht in DE zuständig ist. Begründet wird der Antrag bzgl. der Zuständigkeit mit §99 FamFG. Nach meinem rechtlichen Verständnis dürfte der aber doch gemäß aktuellen Artikel 5 KSÜ gar keine Anwendung (wie leben ja seit über drei Monaten hier) finden und somit hat das Gericht doch gar keine rechtliche Möglichkeit das Verfahren zu eröffnen. Oder übersehe ich da was?

Wem dem so ist, wird das Gericht die Klage dann einfach abweisen oder wird die automatisch nach Spanien verwiesen? Sowas wie das ABR gibt es hier nach meinen Stand überhaupt nicht. Alleine sorgeberechtigt ist der bei dem das Kind lebt. (jups, so ist das wohl hier).^

Zweite Frage:
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist geplant das der kleine Urlaub bei seiner Mutter macht, daran will ich auch nichts ändern. Ich selber werde wieder hier auf TF sein.

Einen Tag vor dem Rückflug soll mein Sohn zu meiner Schwester gebracht werden der ihn dann zum Flughafen bringt etc.

Welche Möglichkeiten habe ich, bzw. meine Schwester eigentlich wenn Sie das Kind nicht bringt (es gibt da Andeutungen und Vermutungen). Polizei (ist für das Kind natürlich übel)? Gericht EA? Bei meiner Schwester würde ich den Pass, eine Kopie des Urteils und eine Vollmacht hinterlegen.

und zu guter letzt, Frage drei;-):
Da ich jetzt echt die Nase (höflich ausgedrückt) voll habe von meiner Ex und ihren Klagen (das ist jetzt Nummer 6 und sie hat alle verloren) überlege ich jetzt den Unterhalt einzuklagen. Auch um ihr vielleicht mal klar zu machen das es auch andersrum geht. Unterhalt hat sie nie gezahlt und ich habe auch nie groß Wert darauf gelegt das zu verfolgen da zum einen mein Einkommen hoch genug ist und zu anderem ich es einfach zu blöd finde mich vor Gerichten zu streiten und das Geld Anwälten in den Hals zu schieben.
Einkommen hat sie allerdings keines (lebt von Hartz4 und hat noch eine Tochter). Würde es überhaupt Sinn machen einen solche Klage hier in ES einzureichen (da ja im Grunde eh nix zu holen ist oder ist denen hier das Mindeseinkommen egal).

Danke und gruß
Baxter
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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von baxter - 28-10-2011, 01:31

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