20-12-2011, 23:21
Hallo,
hatte vor kurzem schonmal geschrieben, weil meine psychisch kranke Frau die Wohnung nicht verlassen möchte.
Ich habe mich seitdem von zwei Anwälten beraten lassen. Der erste Anwalt hat das Krankheitsthema nicht verstanden und mir zum Auszug geraten mit Kind und meinte, wenn das Kind per richterlicher Anordnung dann der Mutter zugewiesen würde, dann wär das halt so, müsste ich halt die Hauptverhandlung abwarten.
Das geht nicht. Ich lasse das Kind nicht bei der psychisch kranken Frau.
Den zweiten Anwalt (der auch Medizinrecht als Schwerpunkt hat) habe ich online angefragt und der antwortete, es sei machbar, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger Anordnung zugewiesen bekäme.
Ich glaube nach wie vor, dass meine Frau schlechte Karten hat, das Kind zur Hälfte zu bekommen.
Nun frage ich wegen der Wohnung.
Meine Frau ist bei einer Anwältin und hat angekündigt, dass ich Post von ihrer Anwältin wegen eines Einigungsversuchs bekäme.
Der Einigungsversuch wird wie folgt aussehen:
Betreuung des Kindes hälftig und ich soll ausziehen.
Damit wird m.E. dokumentiert, dass meine Frau die Trennung will und mich aus der Wohnung heraushaben will.
Spielt das juristisch eine Rolle wer sich zuerst bewegt?
Habe ich eine Chance, dass ich in der Wohnung bleiben kann und sie ausziehen muss?
Die Wohnung läuft auf uns beide. Das Kind muss bei mir bleiben. Die Frau kann sich die Wohnung alleine nicht leisten. Sie will einen Mitbewohner aufnehmen und ich soll Unterhalt zahlen.
Ich suche parallel seit Wochen nach einer anderen Wohnung, das ist aber nicht so einfach.
Gruß
Helmut
[Threads zusammengeführt]
hatte vor kurzem schonmal geschrieben, weil meine psychisch kranke Frau die Wohnung nicht verlassen möchte.
Ich habe mich seitdem von zwei Anwälten beraten lassen. Der erste Anwalt hat das Krankheitsthema nicht verstanden und mir zum Auszug geraten mit Kind und meinte, wenn das Kind per richterlicher Anordnung dann der Mutter zugewiesen würde, dann wär das halt so, müsste ich halt die Hauptverhandlung abwarten.
Das geht nicht. Ich lasse das Kind nicht bei der psychisch kranken Frau.
Den zweiten Anwalt (der auch Medizinrecht als Schwerpunkt hat) habe ich online angefragt und der antwortete, es sei machbar, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger Anordnung zugewiesen bekäme.
Ich glaube nach wie vor, dass meine Frau schlechte Karten hat, das Kind zur Hälfte zu bekommen.
Nun frage ich wegen der Wohnung.
Meine Frau ist bei einer Anwältin und hat angekündigt, dass ich Post von ihrer Anwältin wegen eines Einigungsversuchs bekäme.
Der Einigungsversuch wird wie folgt aussehen:
Betreuung des Kindes hälftig und ich soll ausziehen.
Damit wird m.E. dokumentiert, dass meine Frau die Trennung will und mich aus der Wohnung heraushaben will.
Spielt das juristisch eine Rolle wer sich zuerst bewegt?
Habe ich eine Chance, dass ich in der Wohnung bleiben kann und sie ausziehen muss?
Die Wohnung läuft auf uns beide. Das Kind muss bei mir bleiben. Die Frau kann sich die Wohnung alleine nicht leisten. Sie will einen Mitbewohner aufnehmen und ich soll Unterhalt zahlen.
Ich suche parallel seit Wochen nach einer anderen Wohnung, das ist aber nicht so einfach.
Gruß
Helmut
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