18-12-2011, 12:41
(18-12-2011, 12:25)Camper1955 schrieb: Ich rede nicht davon, dass sie den Selbstbehalt erhöhen, sondern sie mindern das zur Verfügung stehende Einkommen.
Das würde auch den Kindesunterhalt betreffen, der würde um eine Stufe sinken. So wird aber nicht gerechnet. Erst wird das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ausgerechnet. Daraus erfolgt die Einstufung in die Tabelle, Abzug des Kindesunterhalts. Um den Rest darf sich die Ex schlagen und er sich um den Selbstbehalt von 1050 EUR im Regelfall. Nur für diese Reste kann er versuchen, erhöhte Wohnkosten geltend zu machen. Ob die dann den Selbstbehalt erhöhen oder sein Einkommen senken, ist dasselbe. In seinem Fall wird alles oberhalb des Selbstbehalts Richtung Ex abgeführt. Ob ihr Stück der Wurst um 100 EUR kürzer wird oder ob das Stück für ihn um 100 EUR länger, kommt auf dasselbe raus.