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Fragebogen Versorgungsausgleich - Was zum Datenschutz beachten ?
#2
Hatte das gleiche hinter mir.

Auskunft über die Höhe des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 BGB

http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1587/1.html

Das läuft nur über den Rentenversicherungsträger und nicht über dem Arbeitgeber. Also keine Besorgnis.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragebogen Versorgungsausgleich - Was zum Datenschutz beachten ? - von marecello - 21-12-2011, 08:03

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