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Warum basiert der KU auf dem doppelten Kinderfreibetrag?
#7
Moin,
vielen Dank für die zT ausführlichen Hinweise.

Ich habe tatsächlich die Umsetzung übersehen, daß dem Hinweis auf den steuerlichen Kinderfreibetrag eine Halbierung des ermittelten Existenzminimums des Kindes vorausgeht.

Mit dem Bezugssystem, seinem Wechsel habe ich keine Probleme.
Es erscheint mir sinnoll, den Grundbedarf eines Kindes von solchen regelmäßigen Existenzberichten abhängig zu machen.

Allerdings sollte dann im § 32 (welch ein Monstrum) auch klar und verständlich darauf verwiesen werden, statt konkrete Werte zu nennen. Im Verweis des 1612a darauf werden Mißverständnisse dann leicht mitgeschleppt.





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RE: Warum basiert der KU auf dem doppelten Kinderfreibetrag? - von Skipper - 26-12-2011, 14:38

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