16-01-2012, 08:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-01-2012, 08:28 von Camper1955.)
(16-01-2012, 08:01)Dzombo schrieb: Mich wundert es eigentlich, dass ich noch nicht herangezogen wurde zu diesen Gebühren. Verstehe ich nicht. Habt ihr evtl. eine Erklärung dafür parat?
Vielleicht wurde schon geprüft und er hat unter 1100 € bereinigtem Netto.
Nehmen wir mal an: Papa hat auf dem Lohnzettel 1700 € Netto stehen, dann muss es ja erst um die Werbungskosten, um die Altersvorsorge und um die Schulden bereinigt werden.
Dann kommt noch der KU weg.
Damit ist man dann ganz schnell unter 1100 € bereinigtem Netto. Das ist die Grenze, weil die 950 € ja nur für KU gelten.
Schau dir dazu einfach mal den Punkt 13.3 Deiner Unterhaltsrechtlichen Leitlinien an.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.