Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Scheidung in Belgien
#6
Errungenschaftsgemeinschaft bedeutet in Kürze, dass alles vor der Ehe weiterhin dem gehört, der es damals besass. Was während der Ehe dazukam, gehört jedoch beiden gemeinschaftlich, so wie bei einer deutschen Gütergemeinschaft.

In der Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland Standard ist, gibt es standardmässig kein gemeinschaftliches Vermögen. Wer während der Ehe etwas kauft, kann das im Prinzip auch behalten. Nur das insgesamt hinzugewonnene Vermögen wird in Form eines Wertausgleichs aufgeteilt.

Ihr müsst euch also auch um die Aufteilung von allem, was während der Ehe gekauft wird kümmern und das im Vertrag festhalten.

Die Zugewinngemeinschaft ist einer der ganz wenigen Punkte, die im deutschen Familienrecht relativ modern sind, wenn auch inkonsequent umgesetzt. Man kann aber durch einen Vertrag den Zugewinnausgleich ausschliessen, dann wird dieser Punkt bei einer Scheidung sehr einfach. Mit Errungenschaftsgemeinschaft wird es aufwendiger.

"er sagt er liebt mich nicht mehr" - häufigster Satz bei Trennungen mit kleinen Kindern. Statistisch höchste Trennungswahrscheinlichkeit 12-24 Monate nach der Geburt. Mit Kindern ändert sich viel, sehr viel. Bei einer Problemschwangerschaft schon vorher. Die Transformation von Paar zu (belasteter) Familie gelingt oft nicht. Sofern aber noch der beiderseitige Rettungswille da ist und ein erfahrener Paarberater gefunden wird (daran hakts oft) sind durchaus noch Chancen vorhanden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Scheidung in Belgien - von Jessi78 - 16-01-2012, 20:23
RE: Scheidung in Belgien - von p__ - 16-01-2012, 21:10
RE: Scheidung in Belgien - von Jessi78 - 16-01-2012, 22:00
RE: Scheidung in Belgien - von p__ - 16-01-2012, 22:16
RE: Scheidung in Belgien - von Jessi78 - 17-01-2012, 19:28
RE: Scheidung in Belgien - von p__ - 17-01-2012, 20:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste