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Chancen beim gemeinsamen Wertdepot?
#4
Hallo @Bitch

eine Verletzung des Bankgeheimnis wird in Deutschland nicht wirklich verfolgt. Hier: Bankgeheimnis und Auskunftsersuchen.

Zitat:Unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage das Bankgeheimnis im einzelnen gestützt wird, ist festzustellen, dass es im Verhältnis zu den staatlichen Strafverfolgungsbehörden aber auch anderen Behörden praktisch aufgehoben ist, sofern die jeweiligen formellen Verfahrenserfordernisse gewahrt sind.

Die verlorengegangenen Kontoauszüge kannst Du gegen Gebühr von der Bank beziehen.

Dass Du der Besitzer des Kontos bist, heisst noch lange nicht, dass das Geld darauf auch Dir gehört. Wenn Deine Frau das Geld ohne Schenkungsurkunde dort eingezahlt hat und sie das nachweisen kann, wird man sicherlich ammehmen, dass Du es nur treuhänderisch für sie verwaltet hast.

Aber ich frage mich, was die Kundenberaterin dazu beitragen kann, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Ihr werdet ja wohl das Geld nicht in bar eingezahlt haben. Und dann ist ihre Aussage auch schon bedeutungslos, weil die Zahlwege und Quellen, Du oder Deine Frau, nachvollziehbar sein sollten.
https://t.me/GenderFukc
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Chancen beim gemeinsamen Wertdepot? - von Panto - 21-01-2012, 16:10
RE: Chancen beim gemeinsamen Wertdepot? - von Petrus - 21-01-2012, 19:51

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