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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#1
Hallo Gemeinde,

wohne im sicheren Ausland, weit weg von Deutschland. Muss mich allerdings demnächst aus administrativen Gründen fur kurze Zeit in Deutschland anmelden, ohne dass ich mich dort grossartig physisch aufhalten werde.

Meine Ex kriegt keinen KU mehr von mir, ich zahle den Unterhalt nun an die Staatsoberkasse (Jugendamt).
Nachehelichen Unterhalt gibt es dank fiktivem Einkommen auch nur fiktiv.. Tongue
Nun hat sie mich wegen §170 angezeigt und die lieben Polizisten behelligen Freunde und Verwandte von mir in Deutschland, so dass ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, die allerdings nicht direkt geantwortet hat, sondern einen Polizisten mit mir Kontakt aufnehmen lies. Ich rief ihn an und er konnte mir nicht mal genau sagen, worum es ging, aber er nahm an, es war die Unterhaltsgeschichte.
Er hat mich darum gebeten, zwei Polizisten in Deutschland als "Zustellungsbevollmächtigte" zu benennen, konnte mir aber nicht begründen, wofür das für mich gut sein sollte.
Ich schickte ihm eine Email, um Angaben zur Sache zu machen á la "ich zahle Unterhalt, also kann ja wohl keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegen".
Auf Nachfrage nach einer Woche, meinte er dann, dass er die Email erhalten habe, aber dass er dennoch darum bitte, die Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

Keine Ahnung, weswegen das notwendig sein sollte, aber das ist ja wohl bestimmt nicht in meinem Sinne, oder?

Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Sorry, traue diesem Staat nicht weiter als ich jedes beliebige Regierungsmitglied werfen könnte..Angry

Danke für Eure Antworten / Ratschläge

Euer

Clint Eastwood
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Nachrichten in diesem Thema
Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - von Clint Eastwood - 23-01-2012, 10:21

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