27-01-2012, 18:21
Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:
Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???
Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???