27-01-2012, 20:46
(27-01-2012, 19:58)Camper1955 schrieb: ... sie müssen nachweisen, dass Du eine Stelle auch bekommen hättest, die Dir zumindest ermöglicht hätte teilweise leistungsfähig zu werden, wenn Du Dich beworben hättest.Der Gesundheitszustand geht sie zunächst mal gar nichts an!
Das kommt wiederum auf Alter, Gesundheitszustand und bisherige Erwerbsbiographie an.
Strafbar macht man sich durch Unterlassen nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige Maßnahmen nicht nutzt, durch die er Leistungsfähig "geworden wäre" und nicht den konkreten Umständen nach leistungsfähig "hätte werden können" !
Erst dann, wenn man Dir etwas konkret nachweist, besteht für Dich Grund, Dich zu rechtfertigen!