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eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
#37
Wenn Du das Sogerecht übertragen bekommst, heißt das, dass ihre beide es habt, einschließlich des ABR. Das hat zur Folge, dass ihr den Status nur einvernehmlich verändern könnt. Ist das Kind bisher bei der Mutter, wird es da auch bleiben, wenn die Mutter einem Umzug zu Dir nicht zustimmt. Wollte die Mutter z. B. mit dem Kind den Wohnort wechseln, bräuchte sie Deine Zustimmung.

Wenn das Gericht einem Kind beide Eltern erhalten will, wird es das ABR einem Elternteil eher nicht nehmen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 19:51
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 20:44
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:21
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 21:48
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 27-01-2012, 22:04
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von blue - 28-01-2012, 19:55
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von Ibykus - 30-01-2012, 01:19
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von karlma - 31-01-2012, 11:35
RE: eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM - von wackelpudding - 01-02-2012, 16:41

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