02-11-2012, 01:20
Meine letzten Nachweise zu den Umgangskosten sind vom JC scheinbar nicht mehr zur Kenntnis genommen worden.
Insofern scheint das JC an seinem Verwaltungsakt mit förmlicher Zustellung festhalten zu wollen, das meine Unterhaltszahlungen mit dem anteiligen Sozialgeld verrechnet wird. Das ist dann quasi eine Leistungseinstellung.
Ich habe vor über einem Quartal Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt eingelegt. Daraufhin kam die Mitteilung, das diese "Absichtserklärung" nicht rechtsmittelfähig sei.
Darauf folgte eine Mitteilung über die letztmalige Zahlung mit dem Betrag. Erneut der Hinweis auf künftige
Zahlungseinstellung, bzw. Verrechnung. Das Wort "Bescheid" fehlte, kein Berechnungsbogen, kein Rechtsmittelhinweis dazu.
Den Unterhalt bekomme ich ja nicht anteilig für den Umgang zurück, insofern sind das keine berücksichtigungsfähigen, bereiten Mittel.
Daher werde ich nun vor dem SG klagen müssen. In einem anderen Forum las ich, daß laut einer EA vor einem Landessozialgericht gerade einmal ein Umgang je Quartal zugebilligt wurde. Anscheinend kannte man die Entscheidung des BverfG dazu nicht, oder wollte die Erkenntnisse daraus nicht anwenden . Daher möchte ich mich gut vorbereitet wissen. Habt ihr noch ein paar Tipps für mich?
Insofern scheint das JC an seinem Verwaltungsakt mit förmlicher Zustellung festhalten zu wollen, das meine Unterhaltszahlungen mit dem anteiligen Sozialgeld verrechnet wird. Das ist dann quasi eine Leistungseinstellung.
Ich habe vor über einem Quartal Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt eingelegt. Daraufhin kam die Mitteilung, das diese "Absichtserklärung" nicht rechtsmittelfähig sei.
Darauf folgte eine Mitteilung über die letztmalige Zahlung mit dem Betrag. Erneut der Hinweis auf künftige
Zahlungseinstellung, bzw. Verrechnung. Das Wort "Bescheid" fehlte, kein Berechnungsbogen, kein Rechtsmittelhinweis dazu.
Den Unterhalt bekomme ich ja nicht anteilig für den Umgang zurück, insofern sind das keine berücksichtigungsfähigen, bereiten Mittel.
Daher werde ich nun vor dem SG klagen müssen. In einem anderen Forum las ich, daß laut einer EA vor einem Landessozialgericht gerade einmal ein Umgang je Quartal zugebilligt wurde. Anscheinend kannte man die Entscheidung des BverfG dazu nicht, oder wollte die Erkenntnisse daraus nicht anwenden . Daher möchte ich mich gut vorbereitet wissen. Habt ihr noch ein paar Tipps für mich?