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Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit.
#21
Mal drei Varianten:

Plan A: Aus den Angaben kann ich zur sozialrechtlichen Situation ungefähr folgendes entnehmen:

Dein 1. Bedarf würde ca. so aussehen (in den ersten 6 Monaten nach Antragstellung muss Wohnung so übernommen werden, wie sie kostet!)

750 Kosten der Unterkunft
374.- Regelsatz Erwachsener [daraus ist Strom, Telefon Kabel, Versicherungen zu bezahlen + Lebensbedarf]
33,48 anteiliger Regelsatz Kind 1 (bei 4 Umgangstagen á 8,37) [wobei noch durchnittlich Ferientage dazukommen = also entspr. korrigieren]
33,48 anteiliger Regelsatz Kind 2 (bei 4 Umgangstagen á 8,37)
50.- Fahrtkosten z.Arbeit(500 km á 0,10€)
88.- Fahrtkosten Umgang (440 km á 0,20€)
------------------
1395,92

2.Einkommenanrechnung

2200 netto
- 544 KU
- 330 Freibetrag (maximum) [darin Versicherung/Steuer Auto berücksichtigt, evtl. bei genauer Kenntnis bissle mehr]
-------------------
1326 verbleibendes, anrechenbares Einkommen

3. Du würdest also 69,92 aufstockendes ALGII erhalten können, wenn die Bedarfsrechnung oben korrekt ist. Im Ergebnis hättest du 1725,92 nach Unterhaltszahlung zur Verfügung. Wohngeld könnte evtl. aussichtsreicher sein.

Zumindest für die ersten 6 Monate bevor man dich aufgefordert hätte in einen "angemessen teuere" 3-Raum Wohnung umzuziehen. Die jetzige Wohnung ist von der Größe völlig angemessen (aber evtl. nicht vom Preis), denn sobald die Kids auch nur 1 Nacht im Monat regelmäßig übernachten besteht i.d.R. Anspruch auf je ein Zimmer pro Kopf.

Problem sind a) die Kreditraten und b) evtl. dein Auto und c) dein durchaus ambitionierter Nebenverbrauch für Pflege und Wartung von dir, Wohnung und Auto, Kirche, Freundin, Eltern, Freunde, Vereine. Dieses C) alles müßtest du neben deiner täglichen Bratwurst aus deinem Regelsatz bestreiten, also durchaus ambitioniert reduzieren.

Bei den Kreditraten würde bei ALGII-Antragstellung und völliger Zahlungseinstellung deinerseits, vermutlich der Versuch der verschiedenen Gläubiger resultieren, diese Beträge per Pfändung bei deinem "Arbeitgeber von Rang und Namen" einzutreiben. Andererseits könntest du mit einem amtlichen Armutsbescheid evtl. die öffentlichen Gläubiger zu einem Zahlungsaufschub oder Niederschlagung motivieren und die Bankgläubiger zu einer massiven Streckung des Rückzahlungszeitraumes bzw. Senkung der Ratenhöhen. In Kauf nehmen müßte man bei diesem Vorgehen natürlich gewisse Schufa-Einträge (die vorallem den jucken, der keine hat) und eine gewisse Bonitätsverschlechterung. allgemein. Wegen der Pfändung beim Arbeitgeber mußt du dir keine allzu großen Sorgen machen. Ein Großkonzern ist sowas gewohnt und wickelt auch die Versandhausschulden seiner weiblichen Belegschaft routiniert pietätsvoll und verschwiegen ab.

Dein Auto wäre irrelevant, wenn es bis zu 7500.- Euro wert ist, könnte aber bei der Marke auch drüberliegen. Dann wäre downgraden angesagt.

Sodele, aus dem gesagten kannst du dir einen ungefähren Überblick verschaffen, ob das Bemühen um einen richtigen Bescheid Sinn macht oder Du eher "a bissle mehr schaffa ond spaara soldescht".

Plan B: Auf Verhandlung/Pfändungen mit Gläubigern ankommen lassen.
Kern und Knackpunkt sind diese Schulden von 545.- :
Zitat:Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro
Wie @Camper schon schrieb, wären momentan 227,26 für diese externen Gläubiger pfändbar. Wenn dein Monatseinkommen stimmt (und es keine Extra-Sonder-, Weihnachts- etc.-Zahlungen gibt, die den Monatsdurchschnitt erhöhen, bleiben dir also:

2200 netto
- 227,26 (zur anteiligen Verteilung an alle diese Gläubiger)
- 544 KU (ohne Nachweis KU-Zahlung kein erhöhter Pfändungsfreibetrag)
------------
1428,74

Dann blieben dir nach KU-Zahlung rund 1428 Euro für dein Leben. Damit ist dein Bedarf gedeckt - zur Schuldntilgung hast du dann noch 32 Euro. Risiko bliebe, dass dein Auto gepfändet (oder einfach im Wege der Austausch-Pfändung downgegraded wird) und du noch andere Wertsachen /Anlagen /LV. etc. besitzt, die du zur Schuldentilgung einsetzen könntest, die wir nicht kennen.

Plan C: KU+Schulden ignorieren
Dann hängt es lediglich davon ab, wer zuerst pfändet. Ists ein normaler Gläubiger, dann beläßt dir der Vollstreckungsrichter 990 von deinem Gehalt. Ist es die KU-Gläubigerin (§850d ZPO) dann können es auch nur 720 oder 830 oder 900 je nach Tageslaune des Vollstreckungsrichters sein. Das hältst du dann ungefähr 2-3 Monate, vielleicht auch 4 durch. Dann Mietschulden - Wohnungsverlust - Streß - Jobverlust - trallalla .... Die einzige Chance liegt daran, wieviel Monate es dauert bis jemand pfändet. Ein paar Risiken habe ich allerdings noch nicht aufgezählt.


Fazit:
Wenn dein Nettogehalt wirklich alles enthält, was du im 12-Monatsschnitt kriegst, dann...... überlege selbst.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit. - von camparso - 14-02-2012, 14:19
RE: Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit. - von sorglos - 16-02-2012, 04:29

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