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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#1
[font=Arial]Hallo liebe Forumsmitglieder und Leidensgenossen,

demnächst steht der 18. Geburtstag meiner Tochter an.
Sie lebt zusammen mit der KM, deren Mann und minderjährigen Schwester in einem Eigenheim.

Zur Zeit besucht meine Tochter das Gymnasium, mit dem Ziel Abitur.

Die KM arbeitet Teilzeit bei einer Bank und ich denke sie verdient nicht schlecht.

Kann ich neben den Lohnabrechnungen noch andere Unterlagen anfordern, die das unterhaltsrelevante Einkommen der KM erhöhen könnte?

Wie z.B.:
- Grundbuchauszug ( wegen Wohnvorteil der dann angerechnet würde )
- Auskunft über andere Vermögenswerte ( Aktien, Fonds, Tagesgeld, Sparbuch usw. ) ?

Ein Telefonat mit der KM brachte nichts. Sie sagte, ich solle wie gewohnt den jetzigen UH
in Höhe von 334,00 Euro überweisen und gut wäre Big Grin
Der 18. Geburtstag hätte nichts damit zu tun das ich weniger zahlen müsste, meine Tochter hätte ja schließlich einen vollstreckbaren, unbefristeten Titel gegen mich.
Kann ich Sie auffordern, mir den Titel nach Volljährigkeit auszuhändigen?
Oder wie kann ich dagegen vorgehen?

Die KM hat sich 18 Jahre lang auf das Gesetz beruht und keine Gelegenheit ausgelassen, mich am unteren Rand des Existenzminimums zu halten.
Ein Neubeginn war bis dato fast unmöglich. Aber das kennt Ihr bestimmt zur Genüge und habt es teilweise selbst so erfahren. 5 Minuten Rittmeister, mindestens 18 Jahre Zahlmeister!

Ich habe nichts gegen die Mütter, die den Vater mit in die Kindeserziehung einbeziehen und ihn teilhaben lassen am erwachsenenwerden der eigenen Kinder.

Aber ich habe eine Abneigung gegen umgangsboykottierende und parentalisierende Mütter,
gegen politische Institutionen oder öffentliche oder private Einrichtungen, die ihren Zielen nach[/size] die mütterliche Besserstellung in Bezug auf Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht einerseits zu fördern beabsichtigen und / oder andererseits gewinnorientiert das Leid von Kindern und ihren Vätern als lukrative Einnahmequelle nutzen ( Zitat: Väterwiderstand.de )

Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, gerne auch per PN.
Vielen Dank.
masku
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 16-02-2012, 13:48
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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