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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#3
Ist der Titel bis 18 befristet oder nicht? Da sich die Voraussetzungen verändern, kannst du eine Abänderung verlangen. Laut Aussage deiner Ex wird das aber nicht freiwillig passieren, also musst du wohl klagen...

Hat das JA schlau eingefädelt, dass du dein Kind zum Geburtstag verklagen musst.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von MitGlied - 16-02-2012, 14:45
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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