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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#45
Wenn überhaupt würde ich es so schreiben, ohne Drohungen und süffisante Käsebrot-Spitzen.

Sehr geehrte Beiständin,

Ihr Schreiben vom 14.03.2012 habe ich dankend erhalten.

Zunächst stellt sich die Frage Ihrer Legitimation, Auskünfte von mir einzufordern und über eine beratende Funktion hinaus für junge Erwachsene tätig zu werden. Bitte teilen Sie mir die detaillierten Rechtsgrundlagen mit, auf die Sie Ihre Aktivitäten stützen.

Bezüglich Ihres Schreibens teile ich Ihnen wie folgt mit:

1. Mein Arbeitgeber und die Anschrift meines Arbeitsortes sind unverändert.

2. Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen. Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)
Es ist somit unerheblich wie und ich in welcher Form ich meine Altersvorsorge betreibe, die 4% vom Bruttogehalt sind in Abzug zu bringen.

3. Den Unterhalt für meine Tochter xy ersehen Sie aus dem beiliegenden Schreiben.

Mein Nebenjob ist in jedem Fall als überobligatorisch anzuerkennen.
Wie bereits im ersten Brief geschildert bin ich durch meine Vollzeitbeschäftigung in der Lage, den Mindestunterhalt sicherzustellen. Diese Tatsache alleine begründet die überobligatorische Einstufung meines Nebenjobs.
Was einerseits zugebilligt wird, darf andererseits nicht verwehrt werden! Seien Sie versichert, dass meine wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 Stunden beträgt.

Ihrer Bitte, den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben kann ich leider nicht nachkommen, da ich nicht weiss, was ich zu meinen Gunsten oder Ungunsten ausfüllen würde. Daher kann ich auch die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht bestätigen.

Ich habe "Kindesnamen" bereits vor Wochen darauf angesprochen, mir die zur Berechnung des Unterhaltes notwendigen Unterlagen Ihrer Mutter im Sinne einer zügigen Erledigung auszuhändigen, bis jetzt erfolglos.

Da dies aber zur Ermittlung der Quotierung notwendig ist, fordern Sie "Kindesnamen" bitte auf, mir detailliert unter Vorlage vollständiger Belege Auskunft zu geben über:

a) Einkommen von "Kindesnamen" (Ferienjob, usw.)
b) Vermögen von "Kindesnamen" (Bank- und Sparguthaben, KFZ, Fonds, Aktien, sonstige Gelder... usw.)
c) Aktuelle Schulbescheinigung von "Kindesnamen"
d) Das Einkommen der Kindsmutter, hilfsweise erzielbares Einkommen in Stkl. 4 aus Vollzeittätigkeit von Frau KM
e) Den aktuellen Grundbuchauszug des Hauseigentums der Kindsmutter "Anschrift des Hauseigentums der KM"

Der lapidare Hinweis, dass die Mutter Naturalunterhalt leiste, macht die Auskunft nicht entbehrlich. Frau KM hat genauso wie ich eine Unterhaltspflicht, die zunächst in Euro und Cent zu beziffern ist. Erst danach ist es eine Angelegenheit zwischen "Kindesnamen" und KM, sich anstelle der Geldzahlung auf eine Leistung in Form von Naturalien zu verständigen.

Frau KM wohnt in bevorzugter Hanglage in "Stadt" in einem Eigenheim mit unverbaubarem Blick über das Rheintal und Eifel, mit angrenzendem Garten. Im Hinblick darauf ist Ihr ein Wohnvorteil anzurechnen, der nicht mit nur 300 oder 400 Euro angesetzt werden kann. Inklusive Abzug der Instandhaltungskosten sind Frau KM für diese Immobilie nicht weniger als 600 Euro Wohnvorteil in Anrechnung zu bringen.

Ich fordere Sie als Beraterin von "Kindesnamen" dazu auf, mit "Kindesnamen" Kontakt aufzunehmen und auf die Aushändigung des bestehenden Titels über Minderjährigenunterhalt an mich hinzuwirken. Als Frist zur Aushändigung habe ich mir den 06.04.2012 notiert.

Bitte öffnen Sie "Kindnamen" die Augen, mir ist es leider nicht gelungen. Auch hätte ich mich mit ihr gerne getroffen um mit ihr über ihre Zukunft zu sprechen und damit verbunden den Unterhaltsbedarf zu klären, auch das bis jetzt ohne Erfolg.

Ich erwarte bis 06.04.2012 Ihre detaillierte und schlüssige Berechnung mit Quotierung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte a) bis e). Bitte „vergessen“ Sie nicht die Angaben der Grundlagen zwecks Nachvollziehbarkeit für mich.

Abschliessend seien Sie versichert, dass ich alle Angaben und Berechnungen fachlich überprüfen lassen werde.

In Erwartung Ihrer Nachrichten verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen
der liebe Papa



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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Nathan - 22-03-2012, 23:45
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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