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Verfahrenswert Betreuungsunterhalt
#4
(16-02-2012, 16:17)Raban schrieb: Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Verfahrenswertes im Unterhaltsverfahren bzgl. BU. Dieses endete mit einem Vergleich.
Wie @p schon schrieb, nachfragen.

Wobei ich der Meinung bin, dass die Gerichtskosten (relativ gesehen!) fast vernachlässigbar sind. Da hauen die Anwaltskosten eher ein Loch in die Haushaltskasse.

In meinem Fall aus letztem Jahr: Muddi wollte für immer und ewig BU von ca. 400 Euro. (Den genauen Betrag habe ich bereits verdrängt)
Ihre dritte und letzte Klage wegen EU/BU wurde dann auch mit einem Vergleich abgeschlossen. Habe ihr dann zum letzten Mal 3.500 Euro in Ihren gierigen Rachen geschoben, und habe gerade die Rechnung der Gerichtskasse Köln vor mir liegen.

Gerichtskostengesetz §1221, Wert: 3.010,00 Euro, "Ihr Anteil": 50/100, Zahlbetrag 48,50 Euro.


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Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von Raban - 16-02-2012, 16:17
RE: Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von blue - 16-02-2012, 20:30
RE: Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von blue - 16-02-2012, 21:33

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