16-02-2012, 19:03
Glückwunsch.
Du hast ja hier eine OLG - Entscheidung zur Hand, die aufzeigt, dass ein Vollzeitjob auch als Taxifahrer ausreicht, damit keine vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung gegeben ist.
Einfach deshalb weil Du leistungswillig, aber nicht leistungsfähig bist.
lg
Camper
Du hast ja hier eine OLG - Entscheidung zur Hand, die aufzeigt, dass ein Vollzeitjob auch als Taxifahrer ausreicht, damit keine vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung gegeben ist.
Einfach deshalb weil Du leistungswillig, aber nicht leistungsfähig bist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.