02-02-2015, 22:16
Na ja, meine Haltung dazu ist ja auch nicht neu: In Angelegenheiten, wo es um Kinder geht, sollten Anwälte nur als Beistände für die Kinder zugelassen werden und Schöffengerichte an die Stelle lebensfremder Einzelrichter- oder Senatsentscheidungen treten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...