28-06-2015, 23:58
(28-06-2015, 15:49)Hasserfuellter schrieb: Bitte um kurze Info; es geht mir darum ob ich meine wenigen Kröten vor der anstehenden
Kontopfändung retten kann
Kurze Antwort. Der betitelte Anspruch kann gepfändet werden. Die massiven Mehrforderungen nicht, die
müssten erst betitelt werden.
Werden die mitgepfändet, darfst du dich unter Einsatz von Zeit, Nerven und
Geld juristisch dagegen wehren.
Ansonsten gilt: Wo nix ist, muß nix gerettet werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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