07-11-2012, 16:51
Nun scheint´s hier weiter zu gehen. Gestern abend, als ich vom Umgang zurück kam, fand ich ein Schreiben des Gerichtes, dass die Gegenseite VKH beantragt und das Gericht zur Prüfung der Erfolgsaussichten im Hauptverfahren von mir eine Stellungnahme haben möchte. Da das Schreiben wohl bereits während der ganzen Umgangswoche im Briefkasten gelegen hat und ich z. Z. hochgradig erkältet bin -hatte den Umgang deshalb verkürzt- habe ich erst ´mal schriftlich Terminverlängerung beantragt. Mal schauen...
Ich will aber schon ´mal einige Fragen einstellen, möglicherweise gar nicht von Bedeutung - aber zum Prüfen bin ich z. Z. zu matschig:
-Welche Bedeutung hat es, wenn davon auszugehen ist, dass der KU gar nicht dem Kinde zu Gute kommen wird (insbesondere evtl. Nachzahlungen), sondern anzunehmen ist, dass Verwandtendarlehen damit getilgt werden sollen? Im vorliegenden Fall haben die Verwandten zusammengelegt, um eine Wohnungsräumung zu verhindern.
-Hat es eine Bedeutung, dass KU in der Vergangenheit nicht für die vorgesehenen Zwecke eingesetzt wurde -z. B. keine Mietzahlungen geleistet, nur ungenügend Kleidung gekauft, "Bettel"anrufe und -briefe der Schule bei mir / an mich. Wäre hier ggf. ein Anfangsverdacht (sorry, ich weiß nicht, ob das jetzt der richtige Begriff ist) nach §171 StGB anzunehmen?
-Da ja ein ABR-Verfahren läuft ist ja ein Wechsel meines Kindes zu mir vor einer entgültigen Entscheidung im Unterhaltsverfahren möglich. Was passiert dann?
Ich will aber schon ´mal einige Fragen einstellen, möglicherweise gar nicht von Bedeutung - aber zum Prüfen bin ich z. Z. zu matschig:
-Welche Bedeutung hat es, wenn davon auszugehen ist, dass der KU gar nicht dem Kinde zu Gute kommen wird (insbesondere evtl. Nachzahlungen), sondern anzunehmen ist, dass Verwandtendarlehen damit getilgt werden sollen? Im vorliegenden Fall haben die Verwandten zusammengelegt, um eine Wohnungsräumung zu verhindern.
-Hat es eine Bedeutung, dass KU in der Vergangenheit nicht für die vorgesehenen Zwecke eingesetzt wurde -z. B. keine Mietzahlungen geleistet, nur ungenügend Kleidung gekauft, "Bettel"anrufe und -briefe der Schule bei mir / an mich. Wäre hier ggf. ein Anfangsverdacht (sorry, ich weiß nicht, ob das jetzt der richtige Begriff ist) nach §171 StGB anzunehmen?
-Da ja ein ABR-Verfahren läuft ist ja ein Wechsel meines Kindes zu mir vor einer entgültigen Entscheidung im Unterhaltsverfahren möglich. Was passiert dann?
Wer nicht taktet, wird getaktet...