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OLG Celle Freiwilliges soziales Jahr berechtigt auch zu Kindesunterhalt
#5
Das OLG Hamm ist noch grosszügiger. In einem Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe schreiben die Richter, dass es völlig egal ist, was das freiwillige soziale Jahr bringt, zahlen muss der Vater immer:

"Vor diesem Hintergrund kann nach Auffassung des Senats die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Rahmen einer Gesamtausbildung zu einem Beruf auch dann als ein angemessener Ausbildungsschritt anzusehen sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - bei Beginn dieses Ausbildungsabschnitts noch nicht feststeht, ob die Ausbildung später tatsächlich in einen sozialen Beruf münden und das Freiwillige Soziale Jahr sich somit konkret "auszahlen" wird. Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob das Freiwillige Soziale Jahr schon deshalb grundsätzlich als angemessener Ausbildungsabschnitt angesehen werden kann, weil es geeignet ist, die Bildungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach Abschluss ihrer Ausbildung zu verbessern."

Auch für Unterhalt im sozialen Jahr gelte die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und es wird fiktives Einkommen verhängt, der Vater hat nämlich weniger wie 1000 EUR Einkommen:

"Da aus den vorliegenden Gehaltsbescheinigungen hervorgeht, dass der Antragsgegner lediglich einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, in der er weniger als halbschichtig arbeitet, geht der Senat ohne Weiteres davon aus, dass er mit einer vollschichtigen Tätigkeit, zu der er unterhaltsrechtlich verpflichtet wäre, ausreichendes Einkommen erwirtschaften könnte, um den o.g. monatlichen Unterhalt an die Antragstellerin zu zahlen."

Und nochmal es obendrauf, das Geld des sozialen Jahrs (370 EUR) zählt nur zu Hälfte und auch das Kindergeld kann der Vater nur zur Hälfte anrechnen. Der Mindestunterhalt war 426,00 EUR. Damit erhält das Kind 554 EUR plus 149 EUR Unterhalt, also 703 EUR.

Für den Staat ein erstklassiges Geschäft, der lässt Kinder bei sich arbeiten und dafür zahlen die Unterhaltspflichtigen.

Volltext: https://openjur.de/u/853690.html
OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2015, Az. 1 WF 296/14
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RE: OLG Celle Freiwilliges soziales Jahr berechtigt auch zu Kindesunterhalt - von p__ - 31-01-2016, 19:14

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