23-02-2012, 08:10
http://www.test.de/themen/steuern-recht/...3-4333977/
Volljährige Kinder können auch dann einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern haben, wenn sie nach der Schule nicht sofort eine Ausbildung beginnen, sondern erst ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren (Oberlandesgericht Celle, Az. 10 WF 300/11).
Volljährige Kinder können auch dann einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern haben, wenn sie nach der Schule nicht sofort eine Ausbildung beginnen, sondern erst ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren (Oberlandesgericht Celle, Az. 10 WF 300/11).