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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#26
Wo hast du das denn gefunden?

In den meisten OLG-Leitlinien steht z.B. auch, dass Überstunden, sofern "üblich" auch unterhaltspflichtig sind.
Auch wenn kein Mangelfall und bei Vollzeitjob.
Und so groß ist der Unterschied zwischen Überstunden und Nebenjob nicht.

Die Tatsache, dass für eine Mutter etwas erlaubt ist, heißt noch lange nicht, dass das auch für Väter gilt.

Wenn du also jemand findest, der den KU von diesem Betrag frei hält, solltest du nett zu ihm sein.
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von beppo - 21-03-2012, 16:56

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