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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#31
Du bist der erste, bei dem das ohne konkrete Nachweise funktioniert hat.

Zitat:Gerne gebe ich Formulierungshilfen für andere Geschädigte.

Reich mir lieber mal den zuständigen Beistand rüber :-)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von p__ - 21-03-2012, 21:54

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