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Verfahrenskostenhilfe (zuschuß )
#6
(08-04-2012, 21:06)Roland67 schrieb: Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss sind zwei gänzlich verschiedene Dinge.
So verschieden sind diese Rechtsinstitute gar nicht:
VerfKstnVorschuss erhält nur, wer bedürftig ist, also VKH-fähig ist.

Roland67 schrieb:http://www.ischeidung.de/verfahrenskoste...-_163.html
da wird's schön erklärt!

Die gesetzliche Grundlage ist § 1360a Abs. 4 BGB!
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Nachrichten in diesem Thema
Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von ArJa - 02-03-2012, 08:53
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von blue - 02-03-2012, 09:49
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Roland67 - 08-04-2012, 21:06
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Ibykus - 09-04-2012, 10:37

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