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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#43
(16-03-2012, 09:21)italia schrieb: meldete ich mich per email beim Jugendamt und teilte dort mit, dass ich im Ausland lebe und monatlich umgerechnet 600 Euro verdiene und dies zudem landestypisch überdurchschnittlich sei und gerne eine Gehaltsbescheinigung zusenden werde.

Ich erhielt die Antwort, mit der Aufforderung, dass diese Arbeit nicht anerkannt werde, da diese unterbezahlt wäre. Ich werde aufgefordert entweder eine besser bezahlte Arbeit zu suchen oder wieder nach Deutschland zurückzukehren um dort eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

Hallo Italia,

mein Fall ist ähnlich. Ich hatte zwar 16 Jahre lang Unterhalt gezahlt, aber seit einem Jahr nun nicht mehr, worauf mich das Jugendamt hier in Thailand per Email anschrieb.

Ich teilte dann höflich mit, dass ich meinen Verpflichtungen gerne nachkommen möchte, aber leider derzeit noch keinen Job habe und mich bei ihnen melde, wenn's denn soweit ist. Gleichzeitig habe ich ein paar Fragen u.a. zum Selbstbehalt gestellt, die zwei Tage später genauestens beantwortet wurden. Dem Sachbearbeiter ist völlig klar, dass er mir hier in Thailand gar nichts kann und freut sich über jede Kooperation.

Das mit dem Selbstbehalt könnte dich interessieren. Ich zitiere:
Da Zahlungspflicht von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen abhängt, gibt es einen Selbstbehalt. Dieser liegt für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 950 € und für einen nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 770 € monatlich. Hierin sind bis zu 360 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizkosten (Warmmiete) enthalten.

(Hier wird auch klar, warum dein Sachbearbeiter gerne hätte, dass du mehr verdienst :-)

Im Einzelfall ist es zum Beispiel möglich, den Selbstbehalt um den Mietkostenanteil von rund 360 € zu mindern, wenn der Verpflichtete kostenfrei (zum Beispiel im eigenen Haus) wohnt. Auch stellen die Selbstbehalte auf die lokalen Lebenshaltungskosten ab. Insoweit müsste man evtl. Anpassungen unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse in Thailand vornehmen.

Beste Grüße aus Thailand :-)
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 18-03-2012, 22:53
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 19-03-2012, 11:16
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RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 26-03-2012, 11:42
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von John_Doe - 04-05-2012, 12:03

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