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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#2
ich würde sagen, das hängt ganz stark vom Richter ab..

Bin auf den Ausgang gespannt, das System toleriert normalerweise keine Reduzierung des Einkommens (das wird dann einfach durch fiktives Einkommen ersetzt), aber bei einem Ehrenamt könnte die Sache anders liegen.
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RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von Clint Eastwood - 23-03-2012, 13:07

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