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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#9
@ArJa

Ich verstehe nicht, warum du die Ausgaben aus Deiner Mehraufwandsentschädigung nicht belegen kannst.

Das klingt ja für mich fast so, als würdest Du eine Sekretärin oder ähnliches "schwarz" beschäftigen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von Camper1955 - 23-03-2012, 15:00

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