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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#10
Du kannst natürlich auch für den Nebenjob entweder pauschal 5% geltend machen, oder wie ich, 10 Euro pro Kilometer/Monat in Anrechnung bringen lassen. Je nachdem welches OLG für Dich zuständig ist.

Bei mir ist es so, dass ich in meinem Nebenjob 300 - 350 Euro habe, bei einer einfachen Fahrtstrecke von 25km.
Lt. Berechnung wurden mir 100 Euro berufsbedingt angerechnet, da ich diesen Job
2x wöchentlich mache.
10 Euro pro Kilometer= 250,- geteilt durch 20 Arbeitstage/Monat = 12,50 x 8 Tage wo ich dort arbeite = 100,00 Euro

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RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von masku - 23-03-2012, 15:08

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