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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#11
(23-03-2012, 15:00)Camper1955 schrieb: @ArJa

Ich verstehe nicht, warum du die Ausgaben aus Deiner Mehraufwandsentschädigung nicht belegen kannst.

Das klingt ja für mich fast so, als würdest Du eine Sekretärin oder ähnliches "schwarz" beschäftigen.

Camper

Nee Camper , klappt leider nicht ..... zum Verständnis: Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhält ein Mandatsträger pauschal,
ohne irgendwelche Nachweise zu erbringen. De facto ist es ein reines Nebeneinkommen, wenngleich es de jure etwas anders gesehen wird.
Selbst wenn der Aufwand höher wäre, wäre er mit der Pauschale abgegolten ...

Fahrkosten werden extra vergütet, besondere Klamotten für das Mandat fallen auch nicht an, PC ist nicht zwingend erforderlich, also : keine Chance.

Das Argument muß sein , dass ich bereits über den Mindestunterhalt hinaus zahle und das Nebeneinkommen " überobligatorisch" ist.
Versuchen kann ichs ja ....

Die Exe will mehr Unterhalt und da kann es nur heißen :Angriff ist die beste Verteidigung- werd gleich mal meiner Fledermaus mailen ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von ArJa - 23-03-2012, 20:56

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