26-03-2012, 10:52
Ich kann das nur so bestätigen.
Als ich meine Sohn (er zog vorübergehend mal zu mir) beim Einwohnermeldeamt anmelden wollte, musste ich eine Vollmacht der KM vorlegen. Dem Grunde nach ja auch völlig korrekt. Als er zurückzog, konnte sogar der Stiefvater meinen Sohn beim Amt anmelden, es reichte lediglich die Vollmacht der KM. Ich beschwerte mich beim Amt, jedoch biss ich da auf Granit.
Zu dem Satz »Was meinen Sie wohl wie viele Kinder jedes Jahr von ihren Vätern entführt werden.«
kann ich nur sagen, dass mir bereits 3x das Kind entführt wurde. Jedes mal nach der Trennung (2 Scheidungen), denn wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich die Kinder genommen. Leider sieht das dt. Rechtssystem die deutschen Mütter nicht als potentielle Straftäter, so dass diese Art der Entführung völlig legal ist.
Mami ist halt die Beste !!!
Als ich meine Sohn (er zog vorübergehend mal zu mir) beim Einwohnermeldeamt anmelden wollte, musste ich eine Vollmacht der KM vorlegen. Dem Grunde nach ja auch völlig korrekt. Als er zurückzog, konnte sogar der Stiefvater meinen Sohn beim Amt anmelden, es reichte lediglich die Vollmacht der KM. Ich beschwerte mich beim Amt, jedoch biss ich da auf Granit.
Zu dem Satz »Was meinen Sie wohl wie viele Kinder jedes Jahr von ihren Vätern entführt werden.«
kann ich nur sagen, dass mir bereits 3x das Kind entführt wurde. Jedes mal nach der Trennung (2 Scheidungen), denn wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich die Kinder genommen. Leider sieht das dt. Rechtssystem die deutschen Mütter nicht als potentielle Straftäter, so dass diese Art der Entführung völlig legal ist.
Mami ist halt die Beste !!!