(11-06-2014, 16:09)Camper1955 schrieb: Wenn jemand wegen dem § 170 StGB verurteilt wurde, entfällt die Restschuldbefreiung der KU-Beträge sowieso.@Camper das würde ich so nicht Unterschreiben...Es kann nämlich sein das Du gerade damit Beweisen kannst das Du nicht Leistungsfähig warst (solange man natürlich noch nicht Verurteilt ist)...Deswegen wollen die ja immer eine Verurteilung erreichen.
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