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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#33
(09-04-2012, 10:23)Absurdistan schrieb: Ich muss erstmal jetzt zügig reagieren. Was ist denn mit dem Brief den ich verfasst habe. Könnte ich den erstaml so abschicken und reicht das mit der Miete nicht erstmal? Bis ich mich mit Jobcentern auseinandergesetzt habe vergeht zu viel Zeit. Habe versucht die obigen Tips von Ibykus wegen Wohnung umformliert mit einzubringen. Wie hört sich das an?
abs,
das ist absurd, hätte ich fast gesagt...Wink

In HH gelten klare Richtlinien hinsichtlich Größe und Miete.

Als 2-Personen-Haushalt stehen Dir 60qm mit knapp 400€ kalt zu.
Angem. Betriebskosten und Heizung werden in tatsächlicher Höhe erstattet. Strom ist aus der Regelleistung zu zahlen. In Deinem Fall könnte evtl. Bestandsschutz oder 'soziale Durchmischung' greifen, wenn Du als arme Kirchenmaus in wohlhabender Gegend wohnen willst.

Auch Beistände kennen diese Richtwerte! Dort hilft kein Gesabbel. Schon gar nicht in HH. Mit welchen Ämtern hast Du in HH zu tun?

_
Dein Brief an den Beistand sollte knapp lauten:
"... für (Kind) sichere ich pünktliche Zahlung des gesetzlichen Mindest-Kindesunterhaltes zu. Für die Titulierung suche ich Ihre Dienststelle in den nächsten Tagen auf..."

Reagierst Du so nicht, dann läufst Du Gefahr, in ein teures Klageverfahren gezogen zu werden.
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