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Abfindung, Erwerbsunfähigkeit, Kindesunterhalt
#2
Meines Wissens wird KU nur von regelmäßig wiederkehrenden Ennahmen berechnet. Es wäre daher falsch, von der Abfindung den KU zu zahlen. Fordere die Mutter kurz schriftlich auf, einen (teilweisen) Verzicht auf Unterhalt durch schriftliche Bestätigung, nicht mehr aus vorhandenen Unterhaltstiteln entsprechende Rechte durchzusetzen. Geht sie hiermit nicht konform, empfehle ich mit Eintreten der geänderten Einkommenslage eine Abänderungsklage einzureichen, dabei Antrag auf vorläufigen Vollstreckungschutz stellen und den KU sofort einschränken, bzw. einstellen. Unbedingt nicht in bisheriger Höhe weiterzahlen, da man sich ansonsten unglaubwürdig macht, wenn man zahlt und gleichzeitig behauptet nicht zahlen zu können.
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RE: Abfindung, Erwerbsunfähigkeit, Kindesunterhalt - von IPAD - 16-04-2012, 23:30

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