02-01-2009, 15:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2009, 16:33 von lordsofmidnight.)
Exakt das ist der Grund. Wieder einmal betätigt sich der BGH als verlängerter Arm des Finanzministers.
Die Risiken der Scheidung würden "in unzulässiger Weise auf den Sozialleistungsträger verlagert", schreibt das Gericht. "Eine solche sich zum Nachteil Dritter auswirkende vertragliche Gestaltung verstößt objektiv gegen die guten Sitten."
http://www.sueddeutsche.de/politik/493/453187/text/
Die Risiken der Scheidung würden "in unzulässiger Weise auf den Sozialleistungsträger verlagert", schreibt das Gericht. "Eine solche sich zum Nachteil Dritter auswirkende vertragliche Gestaltung verstößt objektiv gegen die guten Sitten."
http://www.sueddeutsche.de/politik/493/453187/text/