25-04-2012, 21:04
(25-04-2012, 20:56)sorglos schrieb: Da wird sich am Ende die Frage stellen, ob das staatliche Betreuungsgeld bedarfsdeckend sein wird in Bezug auf Betreuungsunterhalt.
Beim Sozialgeld/ALG 2 zählt es als Einkommen. Ob es beim Betreuungsunterhalt als Anrechenbares Einkommen zählt, ist eigentlich in der Praxis nicht so wichtig. Bei Betreuungsunterhaltspflichten sind 90% der Väter eh Mangelfall und werden das auch dann bleiben, wenn Betreuungsgeld angerechnet wird. Die Unterhaltssätze sind dafür einfach zu hoch.