21-04-2012, 16:42
(21-04-2012, 10:44)p schrieb: Keinen Kontakt mit der Ex. Strikt!
So viel wie möglich Kontakt zum Kind. Eigenes Handy fürs Kind: Sehr gut. Auf Umgangseinschränkungen *sofort* reagieren. Über Jugendamt und dann Gericht.
Verhalten von Ex und ihrem Lover kannst du nicht beeinflussen. Lass die in Ruhe.
Das ganze läuft über den RA und ist soweit geregelt.
Danke für die Unterstützung....
joggel
Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.