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Deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder... :-/
#52
So... es geht weiter. Nur langsam und zäh, aber immerhin.

Zwar gibt es noch kein brauchbares Ergebnis, aber eine vorsichtig positive Entwicklung, daher mal ein Zwischenstand.

1. Mein LG hatte den Termin bei der UH-Beistandschafts-Dame. Ist sehr viel besser gelaufen als gedacht. Zuerst etwas Zurückhaltung bei der Sachbearbeiterin, aber nach und nach ist ihr aufgegangen, dass die KM einige definitiv unwahre Angaben gemacht hat, die sich nun negativ für sie auswirken dürften bzw. mindestens mal ihre Glaubwürdigkeit sehr beeinträchtigen.
Die Berechnung des UH wird vorraussichtlich vier bis sechs Wochen in Anpruch nehmen. Sowohl die dritte UH-Berechtigte als auch die Schulden meines LG werden in Anrechnung kommen.
UVG bekommt die KM nicht, da definitiv Zahlungsbereitschaft besteht (und noch zwei drei andere Dinge dagegen sprechen).
BU würde es - zumal die KM den noch nicht mal beantragt hat - vermutlich auch nicht geben, da laut JA-Mitarbeiterin (!) vermutlich sowieso kein Anspruch besteht wegen der (bald ehelichen) Lebensgemeinschaft der KM, und (ich hab keinen blassen Schimmer, ob das so stimmt, aber wenn wäre es mal richtig vorteilhaft) sich selbst bei Gewährung von BU der Anspruch aufrechnen würde mit den möglichen Gegenforderungen des KV aus der Zeit, in der die KM ohne einen Cent zur Haushaltskasse beizutragen bei meinem LG in seinem Haus gelebt hat. Wenn eine JA-Mitarbeiterin von sich aus solche Aussagen macht, haben wir wohl echt Glück mit unserem JA.

Was möglicherweise aber noch ein riesen Zirkus werden wird: Die KM hat wohl irgendwann in den letzten drei Jahren mal Harz IV bekommen. Allerdings wissen wir nicht, ob sie damals schon UVG beantragt hat (müsste sie ja eigentlich, oder?) und wenn ja, ob sie welches bekommen hat. Ein Schreiben an meinen LG gabs diesbezüglich jedenfalls nicht. Das JA hat damals bei meinem LG nur formlos festgestellt, dass mangels genügend Einkommen keine UH-Pflicht besteht. Allerdings hat der KV da die KM trotzdem mit Sachleistungen (Lebensmitteleinkäufe, Fahrdienst) etc. unterstützt (hat sie auch mal schriftlich bestätigt). Das wiederrum hätte sie aber wohl beim ALG-Antrag angeben müssen... Bin gespannt, welche Forderungen in welche Richtung da noch rauskommen.

2. Der Mitarbeiter vom sozialen Dienst wegen der Umgangssache ist ziemlich auf Zack. Hat der KM eine Vorladung geschickt. Die hat sie wegen Krankheit telefonisch abgesagt. Der Mitarbeiter hat sofort einen Termin für die folgende Woche festgesetzt, wäre dieser Mittwoch gewesen. Den hat die KM wieder wegen Krankheit abgesagt, diesmal mit ärztlichem Attest. Also hat der Sachbearbeiter den Termin nochmals auf Mittwoch kommender Woche verlegt - mit der Ankündigung, falls sie wieder nicht erscheint, muss sie zum Amtsarzt. Ich bin gespannt. Smile

Zumindest hat das Ganze bisher mal dazu geführt, dass die KM vorgestern mitten in der Nacht zweimal bei uns angerufen hat (allerdings haben wir da schon geschlafen) und zwei sms hinterlassen hat mit der Bitte um Rückruf und "sie meine das alles ja nur gut".

3. Nach telefonischem Nachhaken in Ö haben wir nun die Auskunft bekommen, das Verfahren wird per Beschluss nach D verlegt, angeblich diese Woche. Falls bis nächste Woche nix da ist, schreiben wir halt nochmal hin mit der Aufforderung zur zügigen Bearbeitung.
Was ich bisher nicht rausgefunden habe - der gestellte Antrag war ja durchaus auf die österreichische Rechtssprechung ausgelegt, daher etwas reduzierter in den "Forderungen" als es hier machbar wäre. Kann man den ntrag nach Übergabe von Ö nach D quasi "erweitern", bzw. abändern?
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RE: Deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder... :-/ - von Jessy - 18-05-2012, 15:42

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