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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#10
(09-05-2012, 11:42)Skipper schrieb: Wenn ein Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern wohnt, warum sollten die Kosten des Kindes(Unterhalt) nicht nach dem Leistungsvermögen der Eltern gequotelt werden?

Die rechtlich begründete Antwort habe ich schon oben gegeben. Das Unterhaltsrecht hat sich da mit seinem krankhaften Wahn, wie im Jahre 1944 streng zwischen Betreuung und Bezahlung zu trennen selbst zu Fall gebracht. Weder Bedarfshöhenfeststellung, Vertretung noch Berechnung funktionieren beim Wechselmodell - das freut mich.

Aber ich kann dir auch andere Gründe liefern. Die Sucht der Deutschen, alles berechnen zu wollen hat noch nie funktioniert, vor allem nicht im Unterhaltsunrecht. Je mehr Rechnung, desto mehr unabwägbare Ungerechtigkeiten, Fehler, desto mehr ständige Nachführung von Änderungen, Quellen für Auseinandersetzungen und Kosten, an denen ausschliesslich das aufgeblasene Juristengesockse profitiert, das sich überall reindrängt wo eigentlich Hausverbot das Richtige wäre.

Das Kind? Das lebt in zwei Haushalten, in denen es naturgemäss Unterschiede gibt. So wie es Unterschiede gibt, wenn es bei Oma ist, wenn es in der Schule ist, im Ferienlager. Sein Mindestbedarf ist immer gedeckt, entweder durch Verdienst des jeweiligen Elternteils (incl. ARGE, wenn zu wenig) oder durch andere Hilfe, z.B. Wohngeld. So wie beim 14-Tage Wochenendumgang ist es selten ein Problem, wenn es bei einem Elternteil finanziell enger und beim anderen weiter zugeht. Die Interessen des Kindes liegen woanders wie in komplizierten Ausgleichen der Eltern, damit auch ja alles glattgebügelt ist.

Es wird noch genug gequotelt, vergiss das nicht. Mehr- und Sonderbedarf nämlich! Von all dem unberührt bleiben ausserdem alle Vereinbarungen unter den Eltern. Keiner verbietet einem Besserverdienenden, etwas mehr zuzuschiessen. Im Wechselmodell ist ohnehin mehr Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern gefordert und praktiziert. Aber ansonsten ist das Wechselmodell kein Ort, um Unterhaltskriege mit Juristenformeln zu führen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von p__ - 09-05-2012, 12:10

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