14-05-2012, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-05-2012, 11:37 von Camper1955.)
Dafür gibt es den § 173 Abs. 1 Pkt. 2 AO
Wenn sich die Verhältnisse nachträglich für einen bereits rechtskräftigen Steuerbescheid ändern, kannst Du Deinen Steuerbescheid auch nachträglich ändern lassen.
Ich weiß das so genau, weil bei mir der Grad meiner Behinderung eine entscheidende Rolle für ein rückwirkende Steuererstattung spielt.
Camper
Wenn sich die Verhältnisse nachträglich für einen bereits rechtskräftigen Steuerbescheid ändern, kannst Du Deinen Steuerbescheid auch nachträglich ändern lassen.
Ich weiß das so genau, weil bei mir der Grad meiner Behinderung eine entscheidende Rolle für ein rückwirkende Steuererstattung spielt.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.