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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#56
Nur zur Info :

Habe in Zusammenhang mit diesem Trööt gerade die Änderung der fachlichen Hinweise der BA zum Unterhaltsrecht in Erfahrung gebracht.

Die Weigerung einer zum Unterhalt verpflichteten Person, einen Unterhaltstitel wegen des Eintritts der Hilfebedürftigkeit abändern zu lassen, ist nunmehr folgenlos (BSG v. 09.11.2010, B 4 AS 78/10 R). Unterhaltsschuldner daher nicht mehr zur Abänderung eines Titels aufzufordern - Rz. 11.175 aufgehoben.
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von ArJa - 20-06-2012, 09:40

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