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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#72
Zurück zu den Wurzeln.

Wenn ich den ganzen Schwarzkittelkram richtig verstanden habe, musst Du nur Unterhalt zahlen, wenn Du (auch fiktiv) leistungsfähig bist. Ist das der Fall, stockt die ARGE bis zu Deinem nötigen Selbstbehalt auf.

Die ARGE muss also keinen Unterhalt finanzieren, den Du mangels Leistungsfähigkeit nicht verpflichtet bist, zu zahlen. Das ist der einzige (?) Grund für eine Leistungsverweigerung. Richtig?

Ergo: Die ARGE vermischt hier unzulässigerweise das Zuflussprinzip mit den Grundvoraussetzungen für ihre Leistungspflicht / ihr Nichtleistungsrecht.

Oder habe ich gerade einen Knoten im Kopf?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von PolyTrauma - 02-10-2012, 22:42

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