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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
(26-10-2012, 10:07)karlma schrieb: Antwort: "Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung im Bescheid des JC macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist."

Ich sehe es leider auch so, dass damit Eilbedürftigkeit entfallen ist. Rückstände (so rechtswidrig sie auch entstanden sind) können nur in Hauptsacheverfahren geklärt werden. Das hätte man mit anhängig machen sollen.

Für die Ankündigung sich nur "3-Monate" an die Gesetze halten zu wollen, gibt es keinen sachlichen Grund, es sei denn das stimmt mit dem Bewilligungszeitraum überein. Aber das hilft dennoch nicht eine Eilbedürftigkeit zu begründen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von sorglos - 26-10-2012, 16:41

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