28-10-2012, 11:28
Ich habe mich beworben.
Für das JC ausreichend, für die GegenRAtte im Unterhaltsverfahren natürlich unzureichend.
Seit 2 Monaten habe ich nun, mit Hilfe des JC, einen Job, der mich selbst aus der Bedürftigkeit holt.
Nur die Unterhaltspflicht macht mich wieder bedürftig.
Ob ich langfristig bedürftig bleibe und wie lange hängt also alleine vom Familiengericht ab.
Natürlich tragen diese beiden staatlichen Institutionen ihre Meinungsverschiedenheit auf meinem Rücken aus.
Für das JC ausreichend, für die GegenRAtte im Unterhaltsverfahren natürlich unzureichend.
Seit 2 Monaten habe ich nun, mit Hilfe des JC, einen Job, der mich selbst aus der Bedürftigkeit holt.
Nur die Unterhaltspflicht macht mich wieder bedürftig.
Ob ich langfristig bedürftig bleibe und wie lange hängt also alleine vom Familiengericht ab.
Natürlich tragen diese beiden staatlichen Institutionen ihre Meinungsverschiedenheit auf meinem Rücken aus.