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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
#2
Du hast es schon richtig verstanden. Es reicht schon, dass jemand "dem Grunde" nach unterhaltsberechtigt/verpflichtet ist, also auch wenn im Ergebnis der Zahlbetrag 0.- ist, wegen ausreichend eigenem Einkommen des U-berechtigten.

Da die DDT aber kein Gesetz ist, sondern nur eine "Orientierungslinie", lassen die Richter in ihren unglaublichen "Ermessen des Einzelfalls" manchmal das unter den Tisch fallen, natürlich nur zu Lasten des Unterhaltspflichtigen. Umgekehrt ist es mir bisher nicht bekannt geworden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von sorglos - 23-05-2012, 19:24

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