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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
#5
(23-05-2012, 19:41)Camper1955 schrieb: @sorglos

Ich muss mal etwas zu Deiner Signatur los werden.
Daran will ich dich nicht hindern - auch wenn das den TO nicht besonders interessieren wird. Jedoch ist desssen Frage wohl beantwortet, also können wir auch off topic werden.

Meine Signatur habe ich in der Vergangnenheit des öfteren mal gewechselt. Das kann immer wieder passieren. Die habe ich jetzt zugegebenermaßen schon ne kleine Weile.

Allerdings verstehe ich nicht so richtig, was deine Anmerkungen zur Politik verschiedener Bundesregierungen mit meiner Signatur zu tun haben. Ich richte meine aktuelle Signatur eher dorthin, wo heute aus meiner Sicht ein Problem besteht oder was ich so kommentieren will.

Die gefährlichste und grottigste Partei ist zur Zeit eben die CSU. Norbert Geis verfolgt und drangsaliert die nichtehelichen Väter seit er im Bundestag sitzt. Dorothee Bär macht astrein-feministische Alleinerziehendenpolitik und dieser Winterhorn stellt Väter unter Vergewaltigungs-Generalverdacht. Um mal nur die Extremisten dieser Amigo-Sippschaft zu benennen.

Die CSU hat mehr Macht und Einfluß (sitzt ja immerhin in der Regierung) auf die Chancen eines Familienlebens als irgendwelche wildgewordenen Islamisten oder Terroristen. Was ist an dieser Einschätzung falsch?

Deine anderen Anmerkungen halte ich für kurzatmig und teilweise falsch. Alles was du anführtst wurde gleichermaßen auch von der CDU getragen.

(23-05-2012, 19:41)Camper1955 schrieb: Nach der ersten Fassung im Jahr 2005, von der SPD und den Grünen auf den Weg gebracht, hättest Du keine Chance, das Recht deiner Kinder auf Umgang mitsamt den angemessenen Wohnkosten und auch unter Abzug des titulierten und gezahlten Unterhaltes einzuklagen und von den Richtern auch noch Recht zu bekommen.
Das ist einfach falscher Unsinn - bis auf den Punkt mit Unterhalt, wo es anfangs eine komplette Lücke gab. Wir haben von Anfang an die Chance zur Klage wahrgenommen - letztlich wurde diese Möglichkeit doch klar vereinfacht. Wir haben bereits 2005 begonnen zu klagen, was letztlich im Ergebnis in dem Urteil vom 7.11.2006 zur maßgeblichen Grundlage wurde. Das war jedoch "dem Grunde" nach bereits in der H4-Gesetzgebung angelegt, weshalb ich dennoch weiterhin mehr positives für Väter darin sehe als negatives. Und allemal besser als die Siutuation davor - insbesondere für selbständige Väter.

Letztlich hat auch die nachfolgende CDU-geführte Regierung die von dir benannten Punkte nicht freiwillig korrigiert, sondern nur auf ausdrücklichen Druck der Höchstgerichte.

Allerdings haben Politiker aller Parteien - trotz vielfältiger Information - total versagt, bei der Berücksichtigung der Familiensituation von Vätern und Kindern. Zuletzt bei der Neuregelung des §38 SGBII durch schwarz-Gelb, welche eine total verlogene Scheinlösung darstellt - mehr Verarschung als Lösung. Und von gesetzgeberischen Handwerk her gesehen, direkt für die Mülltonne. Der Vater ist nun zwar zur Beantragung und Entgegennahme von Leistungen für die Kinder berechtigt - aber wenn das Jobcenter verweigert, vertreten diese die Auffassung, dass er für Widerspruch+Klage nicht mehr vertretungsberechtigt sei, also geht eben dann alles mühselig wie früher mit familiengerichtlicher Beschaffung der Vertretungsberechtigung.

Ebenso wie Rot-Grün hat sowohl die CDU-große-Koaltion als auch jetzt Schwarz-Geld ständig mehr und neue Mutti-Privilegien geschaffen, z.B. von der Leyen mit ihrer Väter-Ausgrenzungsprämie beim BEEG (Elterngeld).

Könnte jetzt noch ein wenige mehr schwadronnieren, immerhin verfolge ich die Familienpolitik schon eine kleine Weile. Im Prinzip schon länger als 20 Jahre und 5 Tage - nämlich schon bevor Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin wurde (zum ersten Mal).

Vielleicht kannst du mit deiner Kritik noch etwas konkreter werden. Dann würde ich auch nochmal antworten.

Cool
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von sorglos - 23-05-2012, 23:55

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