24-05-2012, 15:34
Du zitierst aus B. Ehegattenunterhalt; anzuwenden wäre mMn A. Kindesunterhalt, hier konkret 1., 2. Absatz.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
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Nachrichten in diesem Thema |
wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von sorglos - 23-05-2012, 19:24
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von wackelpudding - 23-05-2012, 19:31
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Eifelaner - 24-05-2012, 12:51
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von wackelpudding - 24-05-2012, 13:08
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Camper1955 - 23-05-2012, 19:41
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von sorglos - 23-05-2012, 23:55
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Camper1955 - 24-05-2012, 10:58
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Eifelaner - 24-05-2012, 14:38
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von wackelpudding - 24-05-2012, 15:34
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